Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Durchführung von Veranstaltungen für Privatkunden
Stand: 30.11.2022
§ 1. Geltung
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind gültig für alle offenen Kurse und Gruppenbuchungen von Privatkunden ab dem Zeitpunkt der Buchung durch den Kunden. Für Firmenkunden gelten abweichende AGB. Die Dauer der Geschäftsbedingungen ist unbegrenzt. Eventuelle, juristisch notwendige Änderungen heben die davon betroffenen Punkte auf und gelten rückwirkend in ihrer korrigierten Version.
§ 2. Vertragsabschluss
Der Vertrag kommt zustande mit:
Hanseatic Outdoor
Stockenweg 17
21255 Wistedt
Vertreten durch den Geschäftsführer: Andreas Zeuner
E-Mail: info@hanseatic-outdoor.de
im folgenden Veranstalter genannt.
Buchungen können per Buchungsformular oder telefonisch getätigt werden . Der Vertrag gilt spätestens mit der Übersendung einer Buchungsbestätigung durch info@hanseatic-outdoor.de.
Änderungen, Ergänzungen und Streichungen von Vertragsbestandteilen sowie von ganzen Verträgen sind nur dann gültig, wenn sie in der Schriftform sind und von beiden Seiten rechtskräftig gezeichnet sind. Eventuell rechtsungültige Punkte von Verträgen betreffen andere, rechtsgültige Punkte des Vertrages nicht.
Es gilt deutsches Recht. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, wenn nicht schriftlich anders vereinbart, der Sitz der Firma hanseatic outdoor. Der Kunde versichert, dass er mindestens 18 Jahre alt, voll geschäftsfähig und für den Vertragsabschluss berechtigt ist.
§ 3. Anmeldung
Eine Kursteilnahme kann nur bei vollständig und richtig ausgefülltem Buchungsformular erfolgen. Sollte ein Teilnehmer noch nicht volljährig sein, ist zusätzlich ein Erziehungsberechtigter oder ein vom Erziehungsberechtigten autorisierter Begleiter zwingend notwendig. Der Vertrag kommt mit Eingang des ausgefüllten Buchungsformulars beim Veranstalter, der Überweisung der Kursgebühr (bei Buchung auf Rechnung oder Vorkasse) und der darauf vom Veranstalter erfolgten Buchungsbestätigung zustande.
§ 4. Kursgebühren
Die Kursgebühren sind bei Zahlung auf Rechnung oder Vorkasse bis spätestens 14 Tage vor Kursbeginn auf das Bankkonto des standortspezifischen Veranstalters zu überweisen.
Andreas Zeuner
IBAN xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx
§ 5. Verschiebung von Terminen seitens des Kunden
Ein gebuchter Termin kann bis 30 Tage vor Beginn ohne Angabe von Gründen auf einen anderen festen Termin umgelegt werden.
Für eine Verschiebung weniger als 30 Tage vor dem Termin besteht kein Anspruch des Kunden. In besonderen Härtefällen nehmen wir in einzelnen Fällen eine Verschiebung vor. Entscheidend ist, ob ein wichtiger Grund vorliegt und ob trotz Verschiebung der ursprünglich gebuchte Kurs weiterhin die Mindestteilnehmerzahl erreicht (Dabei gilt: Wenn durch die Verschiebung die Mindestteilnehmerzahl unterschritten wird, ist eine Verschiebung generell nicht möglich).
Ein wichtiger Grund kann sein:
Attestierte Krankheit
Tod eines Familienangehörigen
Eine Verschiebung weniger als 7 Tage vor dem Termin ist egal aus welchem Grund ausgeschlossen.
Wenn eine Verschiebung nicht möglich ist, kann der Kunde
den Kurs stornieren (siehe § 6) ODER
eine Ersatzperson benennen ODER
einen Gutschein über 50% Rabatt für eine weitere Buchung erhalten (Gültigkeit: 1 Jahr, Buchungsumsatz maximal derselbe wie bei der ursprünglichen Buchung)
§ 6. Rücktritt des Kunden
Für Gutscheine:
Innerhalb von 14 Tagen gilt das gesetzliche Widerrufsrecht. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Der Widerruf muss schriftlich beim standortspezifischen Veranstalter erfolgen.
Die Stornierung von Gutscheinen ist nach Ablauf der gesetzlichen Widerrufsfrist ausgeschlossen.
Es gelten im Detail die Angaben unserer Widerrufsbelehrung: www.hanseatic-outdoor.de/widerrufsbelehrung
Für Terminbuchungen:
Eine kostenfreie Stornierung ist grundsätzlich ausgeschlossen. Ein Widerrufsrecht für Dienstleistungen mit festem Termin besteht nach § 312g Abs. 2 Unterpunkt 9 BGB nicht.
Es gelten im Detail die Angaben unserer Widerrufsbelehrung: www.hanseatic-outdoor.de/widerrufsbelehrung
Ein Rücktritt vom Vertrag muss schriftlich beim standortspezifischen Veranstalter erfolgen. Es gelten folgende Stornofristen und -gebühren:
Bis 30 Tage vor dem Termin: 80 %ige Rückerstattung der bezahlten Kursgebühr
Bis 14 Tage vor dem Termin: 60 %ige Rückerstattung der bezahlten Kursgebühr
Bis 7 Tage vor dem Termin: 20 %ige Rückerstattung der bezahlten Kursgebühr
Weniger als 7 Tage vor dem Termin: keine Rückerstattung der bezahlten Kursgebühr
Alternativ kann der Kunde ohne Aufpreis eine Ersatzperson stellen. Bei Nicht-Erscheinen ohne Abmeldung oder Abbruch des Kurses seitens des Kunden wird der volle Kurspreis einbehalten.
Wenn der Kunde den Kurs zum Zeitpunkt der Stornierung nur anteilig bezahlt hat, wird der Anteil in voller Höhe einbehalten, es sei denn, der Anteil ist größer als die im Regelfall (bei vollständiger Zahlung) zu erstattende Summe. In diesem Fall wird die Differenz erstattet.
§ 7. Rücktritt des Veranstalters
Der Veranstalter kann bis zu 7 Tagen vor dem Kurstermin vom Vertrag zurücktreten, wenn die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wurde. Ein Rücktritt des Veranstalters ohne Frist ist weiterhin möglich bei:
Besonderem Härtefall beim standortspezifischen Veranstalters bzw. dessen beauftragten Trainer: Krankheit, Tod eines Familienangehörigen
Extremwetter, das eine sichere Durchführung der Veranstaltung unmöglich macht: Gewitter, Sturm ab Stärke BF8, anhaltender Starkregen, Extremtemperaturen über 35 °C oder unter -25 °C
Folgen von Extremwetter, die zu erheblichen Einschränkungen bei der Durchführung der Veranstaltung führen: Überschwemmung, Betretungsverbot von Wäldern aufgrund von Trockenheit
Im Fall eines Rücktritts des standortspezifischen Veranstalters vom Vertrag erhält der Teilnehmer eine Gutschrift in Höhe der Kursgebühr und kann einen alternativen Termin zu einem späteren Zeitpunkt in Anspruch nehmen. Kann der Veranstalter nicht mindestens einen alternativen Kurstermin binnen 12 Monaten anbieten, wird die Kursgebühr zu 100% erstattet.
§ 8. Absage eines Termins durch Corona-Verordnungen
Wenn ein Termin aufgrund gesetzlicher Bestimmungen hinsichtlich Corona nicht stattfinden darf, erhält der Teilnehmer eine Gutschrift in Höhe der Kursgebühr und kann einen alternativen Termin zu einem späteren Zeitpunkt in Anspruch nehmen. Kann der Veranstalter nicht mindestens einen alternativen Kurstermin binnen 12 Monaten anbieten, wird die Kursgebühr zu 100% erstattet.
§ 9. Ausschluss von Teilnehmern
Teilnehmer, die durch ihr äußeres Erscheinen und/ oder durch Äußerungen rassistisches, sexistisches, Völker verachtendes oder faschistisches/ extremistisches Gedankengut propagieren, können von der Kursteilnahme ausgeschlossen werden. In den angebotenen Kursen ist jegliche Mitführung und/oder der Konsum von Rauschmitteln untersagt. Ferner untersagt ist die Mitführung und Benutzung nach geltendem Recht verbotener Waffen. Bei Zuwiderhandlungen kann der sofortige Ausschluss aus dem Kurs erfolgen. Eine Erstattung der bereits bezahlten Kursgebühr erfolgt in diesem Falle nicht.
§ 10. Haftung
Eine Kursteilnahme erfolgt auf eigenes Risiko. Teilnehmer sind verpflichtet, den Sicherheitsanweisungen der Kursleitung Folge zu leisten. Mit der Anmeldung erkennen die Teilnehmer an, dass sie für ihre eigenen Handlungen im Rahmen des Kurses bzw. eines sonstigen Events und deren Folgen selbst verantwortlich sind.
Die Teilnehmer nehmen zustimmend zur Kenntnis, dass jede Haftung des Veranstalters für unvorhersehbare Ereignisse und Verletzungen aus Unfällen anlässlich der Kursteilnahme ausgeschlossen ist. Jeder Teilnehmer versichert, im Besitz einer privaten Haftpflichtversicherung, Unfallversicherung und Krankenversicherung zu sein.
Besondere Erkrankungen oder Beeinträchtigungen (Allergien, Medikamentenbedarf usw.) sind dem Veranstalter vor Kursbeginn mitzuteilen. Sollte sich herausstellen, dass der Teilnehmer trotz entsprechender Erkrankung bzw. Beeinträchtigung wissentlich keine, nur unvollständige oder falsche Angaben gemacht hat, kann er ohne Erstattung der Kursgebühr vom Kurs ausgeschlossen werden.
Die Teilnahme an Kursinhalten, die ein potentielles Risiko enthalten, ist jedem Teilnehmer freigestellt und erfolgt bei Teilnahme auf freiwilliger Basis.
Der Veranstalter übernimmt grundsätzlich keine Haftung für:
Diebstahl, das gilt auch für im Fahrzeug, am Veranstaltungsort und anderen Unterkünften zurückgelassene Gegenstände sowie für Personen- und Sachschäden.
vom Teilnehmer selbstverschuldete, fahrlässig oder vorsätzlich herbeigeführte Unfälle oder Erkrankungen.
das Verhalten von Kursteilnehmern während bzw. nach dem Kurs.
Jegliche Haftung, die sich aus der Kenntnisnahme, der Anwendung oder der Nachahmung der Kursinhalte ergeben könnten.
die Richtigkeit und Funktionalität der Kursinhalte.
Sämtliche Haftungspflichten auf Seiten des Veranstalters entfallen, wenn im mittel- oder unmittelbaren Zusammenhang mit Alkohol, Drogen oder sonstigen Rauschmittel eine Schädigung von Teilnehmern, dritten Personen sowie betroffenen Sachwerten entsteht.
Erfolgen Anzeigen oder Forderungen dritter Personen oder Behörden an den Veranstalter, deren Verursachung Teilnehmern obliegt, indem sie sich nicht an die vorliegenden AGB, individuelle vom Kursleiter ausgegebene Anweisungen oder an allgemein geltende Regeln, wie z.B. ein Rauchverbot in Wäldern, gehalten haben, werden diese Forderungen an den Verursacher weitergeleitet. Der Veranstalter behält sich vor, in diesem Fall gespeicherte Daten weiterzugeben.
Bei vorsätzlichen oder grob fahrlässig herbeigeführten Sachbeschädigungen oder Materialverlusten werden dem Verursacher sämtliche Kosten für Reparatur, Wiederbeschaffung und Ausfall in Rechnung gestellt.
§ 11. Aufsichtspflicht
Bei minderjährigen Teilnehmern übernehmen die Erziehungsberechtigten bzw. der von den Erziehungsberechtigten autorisierte Betreuer die volle Aufsichts- und Haftungspflicht.
§ 12. Höhere Gewalt
Kriege, Naturkatastrophen oder gleichgewichtige Situationen berechtigen beide Seiten zur Kündigung und zur vollen Rückerstattung der Kursgebühr. Bedingt ein Unfall oder eine plötzlich auftretende Krankheit bei einem oder mehreren Teilnehmern eine Abweichung vom geplanten Kursverlauf, so haben Rettung und ärztliche Versorgung Vorrang vor dem geplanten Kursablauf.
§ 13. Medienrechte
Von minderjährigen Teilnehmern werden ohne schriftliche Zustimmung der Erziehungsberechtigten keine Foto- oder Videoaufnahmen gemacht.
Während der Veranstaltung werden eventuell zu Dokumentations- und Werbezwecken Foto- und/oder Videoaufnahmen der volljährigen Teilnehmer gemacht.
Sämtliche Rechte für die Nutzung und Veröffentlichung von Bild- und Videomaterial, das vom Veranstalter während eines Kurses produziert wird (Fotos, Videos), werden vom Teilnehmer auf den Veranstalter und dessen Rechtsnachfolger übertragen. Dieses Material darf vom Veranstalter und dessen Rechtsnachfolgern ohne jede zeitliche, örtliche und inhaltliche Einschränkung zur Illustration und/oder Werbezwecken publiziert und verwendet werden. Gleichzeitig werden vom Teilnehmer alle Nutzungsrechte, einschließlich Nachdruck und Weitergabe an dem aufgrund dieser Vereinbarung zustande gekommenen Bild- und Filmmaterial, ohne zeitliche Beschränkung an den Veranstalter und dessen Rechtsnachfolgern übertragen. Sämtliche Ansprüche des Kursteilnehmers sind abgegolten. ‘Rechtsnachfolger’ bezeichnet eine Person oder ein Unternehmen, denen der Veranstalter Rechte übertragen oder lizenziert hat, sowie die Lizenznehmer einer solchen Person oder eines solchen Unternehmens.
§ 14 Unwirksamkeit und Nebenabsprachen
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser AGB ziehen nicht deren gesamte Unwirksamkeit nach sich. Mündliche Nebenabsprachen bestehen nicht.